Re: PoI für Navigationssysteme -> legal ?
Hallo winam,
dazu habe ich folgendes gefunden:
Radarwarner sind im Ausland nicht gestattet. Zwar werden in den meisten europäischen Ländern die gleichen Radarmeßgeräte benutzt wie in Deutschland (vor allem das Multanova VR 6F), aber die gesetzlichen Bestimmungen sind im Ausland eben anders.
Während in Deutschland seit Mitte August Radarwarner von jedem gekauft und benutzt werden dürfen, ist die Verwendung in den meisten anderen Staaten verboten.
In der Schweiz werden z. T. penible Kontrollen gemacht, ob sich ein solches Gerät im Fahrzeug befindet. Sollten die schweizer Beamten fündig werden, wird der Radarwarner beschlagnahmt.
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Quelle: )
Die Gerichte sind bislang der Auffassung, dass der Betrieb eines Radarwarngeräts nicht den Straftatbestand des § 95 Telekommunikationsgesetz erfüllt und somit der Betrieb nicht strafbar ist. Dies wird im wesentlichen damit begründet, dass bei Radarwarngeräten kein "Abhören" erfolgt, was aber erforderlich ist, um die Strafbarkeit nach § 95 Telekommunikationsgesetz zu begründen.
Der Betrieb eines Radarwarngeräts ist in Deutschland nach der von der Rechtsprechung bislang vertretenen Ansicht also nicht strafbar.
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Quelle: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de)
L.G.
Harry