Garantie vs. Gewährleistung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Olli

Member
Mitglied seit
10 März 2010
Beiträge
5
Hallo Forum,
ich würde mal gerne von euch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung im Fernabsatzgesetz wissen.
Ich habe mir Druckerzubehör bei einem Onlineshop gekauft und würde gerne wissen inwiefern die Garantie auf das Produkt bzw. die Gewährleistung gegen der Hersteller greift.
Die Gewährleistung beträgt doch 2 Jahre wenn ich richtig Informiert bin, oder!?

Gruß Olli

 

Gorthaur

Well-known member
Mitglied seit
7 Mai 2004
Beiträge
1.521
Wenn du als Käufer eine Ware erstehst, kannst du davon ausgehen, dass die Ware frei von Mängeln ist bzw. der Verkäufer darf dir keine mangelhafte Ware verkaufen (zumindest nicht, ohne dich darauf hinzuweisen). Das ist gesetzlich Vorgeschrieben und nennt sich Gewährleistung. Desshalb kannst du jedes gekaufte Produkt welches mängel aufweist, innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen.

Eine Garantieleistung hingegen ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, und bezieht sich auf die Lebensdauer eines Produktes und kann vom Hersteller individuell definiert werden. Wenn jedoch ein Hersteller zwei Jahre Garantie auf sein Produkt gibt, ist auch diese Frist für ihn rechtlich bindend...

 

Xiaolong

Well-known member
Mitglied seit
2 September 2006
Beiträge
1.994
Korrekt, zudem sei anzumerken dass dieser Anspruch nur besteht falls die Ware tatsächlich mangelhaft war und der Schaden nicht durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist.
(Ich weiss jetzt nicht ob das stimmt aber ein MM-Mitarbeiter hat mir letztens erzählt, dass nach 6 Monaten der Käufer bzw. Händler in der Beweispflicht sei, was den Mangel angeht. Hab grad keine Zeit das nachzugucken
spacer.png
)

 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben