Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Gorthaur

Well-known member
Mitglied seit
7 Mai 2004
Beiträge
1.521
Tach!

Ich hab' mal ne Frage:

Ich hab' seit kurzem ein neues Handy mit integriertem mp3 Player und wollte mir aufgrund mangelndem Speichers eine passende Speicherkarte besorgen.

Ich also zu Promarkt, eine 1GB MiniSD Speicherkarte gekauft und wieder zu Hause stelle ich beim einlegen fest, dass die Karte nicht passt weil das Gerät eine MicroSD und keine MiniSD Speicherkarte braucht (ich Idiot, wie konnte ich das nur verwechseln
spacer.png
)...

Die MiniSD Speicherkarte war "natürlich" in nahezu unzerstörbares Hartplastik eingeschweißt was sich ohne (stabile) Schere leider nicht öffnen ließ; dennoch hoffe ich, die Speicherkarte troz zerstörter Verpackung bei Promarkt umtauschen zu können...

Was meint ihr, geht das klar?

 

noma

Well-known member
Mitglied seit
3 März 2005
Beiträge
996
hi

nett nachfragen und auch gleich sagen das du die richtige karte auch gleich kaufst... dann dürfte das kein problem sein denk ich..

würde mir halt nicht gerade den verkäufer aussuchen der aussieht als würde er jeden moment amok laufen
spacer.png


greedz Noma

 
H

Hecki58

Guest
Ich habe schon ähnliches erlebt beim Media Markt, haben sehr kulant reagiert!!!

 

Gorthaur

Well-known member
Mitglied seit
7 Mai 2004
Beiträge
1.521
Vom Feinsten!

Die nette Dame vom Promarkt hat ohne zu murren die Speicherkarte entgegengenommen und mir 'nen Zettel mit dem Gegenwert ausgehändigt den ich dannn an der Kasse einlösen konnte.

Und ich dachte schon, ich müsse die MiniSD Karte für einen Bruchteil des Kaufpreises bei Ebay verticken...

 

McFly

Well-known member
Mitglied seit
5 Februar 2006
Beiträge
2.622
Bei kleineren Sachen ist das normalerweise kein Problem, bei größeren sieht
es schon anders aus, z.B. LCD - Plasma Fernseher geben die in der Garantiezeit
den Geist auf, versuchen die Händler derzeit den Trick mit der NUTZUNGSGEBÜHR
d.h. die Zeit in der der Fernseher benutzt wurde wird vom Kaufpreis abgezogen
und man bekommt einen teils wesentlichen kleineren Betrag gutgeschrieben, nach
möglichkeit nicht darauf eingehen und notfalls mit dem Rechtsverdreher drohen.

 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben