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Webandy27676

Well-known member
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12 August 2006
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157
Tach zusammen!

Und zwar habe ich folgene Frage. Wer kenn sich mit ( Gema ) und dem ganzen Zeug aus? Da ich gerne einen direkten Adiostream Link zu einem bestehenden Webradio setzen will, der dann sofort bei aufrufen der Seite gestartet wird, sprich als Hintergrundmusik. Ist das erlaubt oder zähle ich dann auch als Radiosender und muss Gebühren zahlen?

Mfg: Webandy27676

 

Webandy27676

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Meine Frage hat sich wohl erledigt, dies ist mal wieder wie so vieles nicht erlaubt. Habe soebend folgene eMail von der Gema erhalten

zum Thema "Links auf privater Homepage" machen wir die folgende Unterscheidung: Das Setzen eines normalen Links, nach dessen Anklicken der User zunächst auf die Homepage eines dritten Webradios geleitet wird, ist urheberrechtlich nicht relevant. Sollte aber ein Deep Link dergestalt gesetzt werden, dass nach dessen Aktivierung direkt der Player des fremden Webradios aktiviert wird, dann machen Sie sich selber vergütungsplichtig, weil Sie der Öffentlichkeit ein Webradio zugänglich machen. Auf die Technik, den Server, oder in Fall eines anderen Ursprungsland des Webradios kommt es für die urheberrechtliche Betrachungsweise nicht an.

 
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